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Channel: Kommentare zu: Zivilrecht ZII – September 2013 – 1. Staatsexamen NRW
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Von: schweigepflicht

Kann mir jemand sagen wo hier die Probleme liegen? Soll etwa der Bürgschaftsvertrag wegen Sittenwidrigkeit nichtig sein? Eigentlich scheitert der Darlehensvertrag (und damit das Bestehen der...

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Von: Judge Dredd

Eine zu sichernde Forderung kann auch hinsichtlich eines potentiellen Kondiktionsanspruchs bestehen, wenn zu erwarten ist, daß sich die Bürgschaft oder Schuldübernahme generell auf die Schuld bezieht,...

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Von: Schamanin

Fallstellung angelehnt/entfremdet von diesem Urteil: http://justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/archiv/2012_02_Archiv/21_12_2012/index.php

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Von: Knusper

Wieso Bereicherungsanspruch? Durch die Kündigung der Bank wird die Rückzahlung des Darlehens fällig; § 488 Abs. 3 S. 1 BGB.

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Von: Scott

Ich denke es geht im Kern um die Verbundenheit des Dienstvertrags (oder Behandlunsvertrags) mit dem Schamanen und des Darlehens. Das Darlehen ist dann noch Akzessorisch zur Bürgschaft, so konnte man...

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Von: NRW_Kandidat

In der Zivilrechtsklausur II im September 2013 in NRW ging es im 1. Teil um eine “Behandlung” durch einen Schamanen, wo nach meiner Auffassung der neue Behandlungsvertrag nach § 630a ff BGB zu erwähnen...

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Von: Die Bürgschaft - Ein Überblick | Juraexamen.info

[…] Bürgschaft erfreut sich immer wieder großer Beliebtheit in Examensklausuren, (hier oder hier). Aus diesem Grund lohnt sich eine genauere Betrachtung. Im Folgenden soll ein Überblick […]

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